Objektive Vorsorge- und Ruhestandsberatung

Vorsorgevarianten

Staatliche Pension

Vom (Brutto)Einkommen wird jedes Jahr 1,78% dem Pensionskonto gutgeschrieben. Dieses Guthaben wird ab Pensionsantritt jährlich in Form von 14 Monatsrenten – abzüglich Krankenversicherung und (ggf.) Einkommensteuer – ausbezahlt.


Private Vorsorge

Eigenvorsorge - finanzielle Flexibilität und Absicherung im Alter.

Familienvorsorge - finanzielle Absicherung ihres Partners/Ihrer Partnerin.

Kindervorsorge - optimale finanzielle Starthilfe für Kinder/Enkelkinder.


Betrieblich Vorsorge

Vorsorgen und damit gleichzeitig Steuern sparen! Ob Selbständigenvorsorge, Firmenpension oder Gehaltsumwandlung - wir zeigen Ihnen den für Sie optimalen Weg.

Er- und Ablebensversicherung

D ie Er- und Ablebensversicherung bietet eine Möglichkeiten, um für die Zukunft vorzusorgen und sich und die Familie gegen Unvorhergesehenes zu schützen. Ein Teil der Prämie einer Er- und Ablebensversicherung wird für das Ablebensrisiko verwendet - der verbleibende Teil zum Ansparen. Aus der gewählten Prämienhöhe und der Laufzeit ergibt sich eine Versicherungssumme für den Er- bzw. Ablebensfall. Bei dieser Variante steht der Absicherungsgedanke im Vordergrund. Bei dieser klassischen Lebensversicherung erhalten Sie eine garantierte Versicherungsleistung plus Gewinnanteile. Die Versicherungsleistung nach Ablauf kann entweder als Kapitalbetrag oder als Rente ausbezahlt werden (Rentenoption).

Quelle: Gewinn

Rentenversicherung

Ein Einmalerlag oder laufende Prämien werden von der Versicherung veranlagt und als Rente ausbezahlt. Zu der bereits bei Vertragsschluss garantierten Mindestrente kommt bei Auszahlung noch die erworbene Gewinnbeteiligung. Diese kann als eine lebenslange garantierte Rente oder als garantierte Rente für eine bestimmte Zeit bezogen werden. Bei einer sofortigen Rente beginnt die Auszahlung sofort (z.B. bei Einmalerlag). Bei einer aufgeschobenen Rente beginnt die Rentenzahlung nach einer vereinbarten Zeit (bzw. mit einem bestimmten Alter).

Eine reine Rentenversicherung leistet grundsätzlich nur an den Versicherten bis zu seinem Ableben. Bei manchen Angeboten wird bis zum Rentenzahlungsbeginn die eingezahlte Summe (abzüglich Versicherungssteuer, Verwaltungskosten, usw.) an einen Begünstigten ausgezahlt. Manche bieten die Rückzahlung des verbliebenen Kapitals auch noch nach Rentenzahlungsbeginn an. Achtung: Dadurch reduziert sich aber die Rentenleistung für den Versicherten. Auch bei Rentenversicherungen kann in der Regel vor Rentenzahlungsbeginn die Auszahlung des Ablösekapitals gewählt werden.

Fondsgebundene
Lebensversicherung

B ei der fondsgebundenen Lebensversicherung wird der Sparanteil der Prämie in Fonds veranlagt. Es gibt eine Unzahl von angebotenen Produkten, die sehr unterschiedlich gestaltet sind. Der Versicherungsnehmer bestimmt, welche Fonds gekauft werden, dafür partizipiert er auch am Fondswert.

Sicherheit

Sie können aus verschiedenen Garantievarianten wählen: Beitragsgarantie, Höchststandsgarantie, steigende Kapitalgarantie mit steigendem Alter, ...

Fondsveranlagung

Je nach Risikobereitschaft werden konservative, dynamische und spekulative Fonds angeboten. Diese können auch gemischt werden. Wie bei allen Finanzprodukten gilt auch hier: je größer die Ertrags-Chancen, desto größer das Risiko. Vermögensverwaltende Fonds oder Mischfonds ermöglichen oft ein besseres Ertrags- Risikoverhältnis.

Der Wechsel in andere Fonds während der Laufzeit wird von vielen Versicherungen kostenlos angeboten. Während der Ansparphase kann – je nach Risikoneigung des Sparers - der Ertrag im Vordergrund stehen und gegen Ende der Versicherungszeit die Sicherheit.

Flexibilität in der Verwendung des Kapitals

Am Ende der Ansparphase kann der Versicherungsnehmer aus folgenden Möglichkeiten wählen:

  • Gesamte Auszahlung des Fondsvermögens
  • Teilauszahlung(en) des Fondsvermögens
  • Umwandlung in eine zeitlich definierte oder lebenslange Rente
Manche Versicherungen bieten so die Möglichkeit, das Fondsvermögen bis ins hohe Alter steuerfrei in der gleichen Polizze flexibel verfügbar zu haben, ohne Kosten einer Auszahlung und neuerlichen Veranlagung.

Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge

nach §§ 108 g-i EStG

Der Gesetzgeber sieht bei widmungsgemäßer Verwendung - regelmäßige Pensionsauszahlung - Folgendes vor:

Der Kunde erhält auf seine Beiträge eine staatliche Prämie in der Höhe von 4,25% gutgeschrieben.

2019 wird eine staatliche Prämie in Höhe von 4,25% auf eine maximale Beitragshöhe von EUR 2.875,18 gewährt.

Der Anleger zahlt keine Versicherungssteuer auf die Beiträge, keine Kapitalertrags- und Spekulationssteuer auf die Erträge sowie keine Einkommenssteuer auf die Pensionszahlung – sofern er das Kapital als regelmäßige Pensionsauszahlung bezieht.

Eine erstmalige Verfügung ist nach Ablauf einer vertraglich vereinbarten Mindestbindedauer möglich. Diese variiert bei den Versicherungen zwischen 10 und 15 Jahren.

Wenn der Kunde - anstatt einer regelmäßigen Pension - das Kapital ausbezahlt haben möchte, werden 50% der staatlichen Prämie einbehalten und der Gewinn wird mit 27,50% KESt versteuert.

Wenn der Kunde sich einmal für eine regelmäßige Pensionszahlung entscheidet, hat er die Möglichkeit die Dauer (bestimmte Zeit oder lebenslang), selbst zu entscheiden. Eine spätere Änderung dieser Entscheidung ist nicht möglich.

Mit 1.1.2010 wurden die Vorschriften zur Veranlagung nun geändert. Für bereits bestehende Verträge wird der verpflichtende Aktienanteil von 40% auf 30% gesenkt, mit dem Ziel, dass gegen Pensionsantrittsalter die Mindestaktienquote gesenkt wird.

Für Neuverträge wurde das „Lebenszyklusmodell“ ins Leben gerufen, das folgendes besagt:

Im Alter von 0-45 Jahren muss eine Mindestaktienquote von 30% gehalten werden, zwischen dem 45. und 55. Lebensjahr müssen nur mehr mindestens 25% Aktien im Produkt veranlagt werden. Danach reduziert sich die Mindestaktienquote noch einmal auf 15%. Dadurch soll das Risiko von Kursschwankungen an den Aktienbörsen mit zunehmender Nähe des Pensionsantritts abgesenkt werden.

Selbständigenvorsorge

So einfach finanzieren Sie Ihre Selbständigenvorsorge – durch den neuen Gewinnfreibetrag

Der Gewinnfreibetrag (GFB) wurde per 1.1.2022 von 13% auf 15% erhöht. Er mindert Ihr steuerpflichtiges Einkommen und errechnet sich wie folgt:

  • Gewinne bis zu 30.000 Euro: 15 %
  • die nächsten 145.000 Euro: 13 %
  • die nächsten 175.000 Euro: 7 %
  • die nächsten 230.000 Euro: 4,5 %
  • Der maximale Gewinnfreibetrag beträgt nach dieser Staffelung somit 45.950 Euro.

Die Ermittlung des Gewinnfreibetrags erfolgt durch einen Steuerberater!

Die Veranlagung des Gewinnfreibetrags kann in dafür definierte Investmentfonds erfolgen, die bestimmte Sicherheitskriterien erfüllen müssen. Kontaktieren Sie uns für die besten Möglichkeiten.